In unseren Schülerhorten
| Betreuungseinheit F | 06:45 - 07:45 Uhr 07:00 - 08:00 Uhr, je nach Standort |
| Betreuungseinheit M Mittagstisch | 11:30 - 13:30 Uhr |
| Betreuungseinheit H Nachmittagsbetreuung | 13:30 - 18:00 Uhr |
| Betreuungseinheit S Spätbetreuung | 15:00 - 18:00 Uhr |
| Betreuungseinheit G Ganztagesbetreuung (Ferienbetreuung) | 06:45 - 18:00 Uhr |
In allen Schülerhorten stehen freie Plätze zur Verfügung. Wir betreuen Kindergarten- und Schulkinder mit Schulbesuch in den Gemeinden Grabs, Gams oder Sennwald.
Schülerhort Baobab, Grabs:
Mittagstisch Quader, Werdenberg:
Schülerhort Kirchgass, Grabs
Schülerhort Plus, Gams:
Schülerhort Purzelbaum, Haag:
Schülerhort Silva, Sennwald
rund 15 - 20 Plätze Mittagstisch, 15 Plätze Nachmittagsbetreuung
Schülerhort Türggenau, Salez
Ferienbetreuung für Kinder (Kindergarten bis Ende Primarschule), die während den Schulwochen bei uns betreut werden:
Für den Hin- und Rücktransport während der Ferienbetreuung sind die Eltern zuständig.
Anmeldungen über das Buchungsportal "Ferienbetreuung".
| G Ganztagesbetreuung
| 06:45 -18:00 Uhr |
| M Mittagstisch (nur in Kombination mit Ganztages- oder Halbtagesbetreuung)
| 11:30 - 13:30 Uhr |
| H Halbtagesbetreuung (Vormittags oder Nachmittags)
| 13:30 - 18:00 Uhr |
| Die Einheiten Früh- und Spätbetreuung werden nicht angeboten.
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Einheitstarife für Frühbetreuung und Mittagstisch
Einkommensabhängige Tarife für Nachmittags- und Spätbetreuung.
Auswärtige Familien: Betreuung nur auf spezielle Anfrage. Tarife nicht einkommensabhängig (Auswärtigen-Tarif).
Tarif Einheimische (einkommensabhängig, Stufen 1-10, aktuelles Bruttoeinkommen)
Tarif Auswärtige (einkommensunabhängig)
Fördergelder des Kantons SG: Vergünstigungen der Drittbetreuungskosten. Details siehe "Information Fördergelder ab 01.2021"
Während Schulwochen:
Montag bis Freitag ab 11:30-18:00 Uhr
Frühbetreuung 06:45-07:45 Uhr / 07:00-08:00 (je nach Standort)
Geschlossen:
Die Allgemeinen Bedingungen regeln wichtige Details und sind ein ergänzender Bestandteil der Beitragsvereinbarung (Vertrag). Die Allgemeinen Bedingungen gelten, sobald das Kind definitiv angemeldet und die Platzzusage durch Bereichsleitung erfolgt ist. Die Beitragsvereinbarung wird vor oder beim Eintritt des Kindes erstellt.
Bitte beachten: Kündigungsfrist für Schülerhort 1 Monat, jeweils auf Ende des Monats. Die Kündigungsfrist gilt für jede Einheit, inkl. Mittagstisch, und für jede Reduzierung von Betreuungseinheiten.
Die Einheit Frühbetreuung ist jeweils per Ende Semester kündbar.
(Kündigungsfrist Kitas: 2 Monate)
Für unsere Öffentlichkeitsarbeit (Jahresbericht, Prospekte, Homepage,
Präsentationen HV) verwenden wir sorgfältig ausgewählte
Fotos aus dem Betreuungsalltag. Aus
Gründen des Persönlichkeitsschutzes wird dazu das Einverständnis der
Eltern eingeholt. Es werden keine Fotos an Drittpersonen weitergegeben.
Für Anfragen und Auskünfte: Manuela Schwager, Pädagogische Leitung Hort, 081 740 65 50, ms@kinderbetreuung-ggs.ch
Anmeldungen online über das Buchungsportal